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Teure Vaterschaftsanerkennung 

Um seiner Freundin Schwierigkeiten mit der Familie zu ersparen, hatte ein Mann vor Jahren aus Zuneigung und Gutmütigkeit per Urkunde die Vaterschaft für deren Kind anerkannt, obwohl er wusste, dass dieses nicht von ihm abstammte. Dabei waren sich beide einig, dass der Freund keinen Unterhalt für das Kind zahlen müsse. Zunächst hielt sich die Kindesmutter an diese Vereinbarung. Nach mehreren Jahren beauftragte sie jedoch das Jugendamt, Unterhalt gegen den "Gentleman-Vater" geltend zu machen.

Da die Mutter zum Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung nicht arglistig gehandelt hatte, wurde der Vater vom Familiengericht zu den beantragten Unterhaltszahlungen verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts kam es angesichts der urkundlichen Klarstellung der Vaterschaft nicht auf die biologische Richtigkeit der Vaterschaftsanerkennung an. 

Urteil des OLG Zweibrücken vom 08.02.2000

5 UF 112/99

MDR Heft 6/2000, Seite R 19

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