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Teure Vaterschaftsanerkennung
Um seiner Freundin
Schwierigkeiten mit der Familie zu ersparen, hatte ein Mann vor Jahren aus
Zuneigung und Gutmütigkeit per Urkunde die Vaterschaft für deren Kind
anerkannt, obwohl er wusste, dass dieses nicht von ihm abstammte. Dabei waren
sich beide einig, dass der Freund keinen Unterhalt für das Kind zahlen müsse.
Zunächst hielt sich die Kindesmutter an diese Vereinbarung. Nach mehreren
Jahren beauftragte sie jedoch das Jugendamt, Unterhalt gegen den
"Gentleman-Vater" geltend zu machen.
Da die Mutter zum
Zeitpunkt der Vaterschaftsanerkennung nicht arglistig gehandelt hatte, wurde
der Vater vom Familiengericht zu den beantragten Unterhaltszahlungen
verurteilt. Nach Auffassung des Gerichts kam es angesichts der urkundlichen
Klarstellung der Vaterschaft nicht auf die biologische Richtigkeit der
Vaterschaftsanerkennung an.
Urteil des OLG Zweibrücken
vom 08.02.2000
5 UF 112/99
MDR Heft 6/2000, Seite R
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Linktipp: Vaterschaftstest
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