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Vaterschaftsanerkennung 
hier die wichtigsten Tipps



Vater eines Kindes ist nach dem Bürgerlichen 
Gesetzbuch (BGB) der Mann, der zum Zeit-
punkt der Geburt mit der Mutter verheiratet 
ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder 
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Der Vater eines nicht in der Ehe geborenen 
Kindes kann die Vaterschaft mit Zustimmung 
der Mutter anerkennen. Dies ist auch schon 
während der Schwangerschaft der Mutter 
möglich.

Vaterschaftsanerkennung

Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der 
Geburt des Kindes beim Jugendamt Ihres Wohnsitzes per Antrag anerkannt werden. Der Vater 
sollte einen Lichtbildausweis und seine Geburtsurkunde mitnehmen. Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen, 
damit diese gültig wird. Beide können zusammen oder getrennt beim Jugendamt vorsprechen.

Bei der Anerkennung vor der Geburt oder bei der Geburtsbeurkundung steht der Vater wie
bei verheirateten Eltern von Anfang an mit im 
Geburtenbuch. 

Vaterschaftsanerkennung ist machbar wenn:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter

  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn 
    das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungs-
    verfahrens geboren worden ist

Anerkennung der Vaterschaft

  • durch den Vater persönlich in öffentlich 
    beurkundeter Form (Antrag)

  • die Anerkennung ist vor der Geburt möglich

Wo kann die Vaterschaft anerkannt werden?

  • bei jedem Standesamt

  • bei den Jugendämtern

  • bei allen Amtsgerichten

  • bei allen Notaren

Wann wird die Vaterschaftsanerkennung 
wirksam?

  • durch persönliche Zustimmung der Mutter 
    in öffentlich beurkundeter Form bei den 
    Behörden durch die auch Vaterschaft 
    anerkannt wird.

Voraussetzungen:

  • Abstammungs- oder Geburtsurkunde des 
    Anerkennenden oder

  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

  • Personalausweise oder Reisepässe beider 
    Elternteile, wenn die Mutter zur Zustimmung 
    anwesend ist

  • Zustimmung der Mutter

Fristen und Termine:
keine

Gebühren:
Vaterschaftsanerkennung bei dem Jugendamt 
und den Standesämtern ist gebührenfrei 

Vaterschaftstest
hier die wichtigsten Informationen



Sollten Sie sich nicht absolut sicher sein die Vaterschaft anerkennen zu lassen:

a) da Sie als möglicher Vater sich nicht wirklich sicher sind ob Sie der leibliche Vater sind. 

b) da Sie als Mutter sich nicht wirklich sicher sind ob der mögliche Vater auch der leibliche Vater ist.

c) da Sie bereits die Vaterschaft anerkannt haben lassen aber immer noch Zweifel daran haben und die 2 Jahre nutzen möchten dieser eventuell zu wiedersprechen.

Dann würden wir uns freuen Ihnen helfen zu können Licht ins Dunkel zu bringen.

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DNA24 ist einer der bekanntesten Anbieter im deutschsprachigen Raum zu diesem sensiblen Thema

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hier Urteile zur Vaterschaft

(bitte auf den Link klicken)

Teure Vaterschaftsanerkennung

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Bei der Vaterschaftsanfechtung Frist beachten! 

Zweifel an der Vaterschaft müssen näher begründet werden 

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Vaterschaftsanerkennung Formular

Ein standardisiertes Vaterschaftsanerkennung Formular ist in Deutschland leider nicht verfügbar. Jedoch werden von einzelnen Ämtern eigenständig ein Antrag bereitgestellt. 

Vaterschaftsanfechtung

Die Anfechtung der Vaterschaft wird in Deutschland im Familienrecht als eine Klage vor dem Familiengericht bezeichnet. Mit dieser Klage möchte der Kläger feststellen lassen dass der Kläger nicht Vater des Kindes ist und das bisherige bestehende Vater-Kind-Verhältnis aufgehoben wird. 



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